Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ärzte
Präambel
HELENTO bietet verschiedene Dienstleistungen im Marketing und Verkauf für Kunden an (Bewertungen, Kundenanalyse, Analytics etc.). Ärzte (nachfolgend einheitlich “Kunden”) können verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Leistungsbeschreibung unter https://helento.ch/schoenheitschirurgen/
I. Leistungsumfang
- Gegenstand dieses Vertrages ist eine Premiummitgliedschaft bei HELENTO. Der Umfang und die Kosten der Premiummitgliedschaft richten sich nach dem gewählten Premiumpaket.
- HELENTO bietet aktuell ein Premium-Pakete an mit der Option einzelne Zusatzprodukte dazubuchen zu können. Der Umfang der im Rahmen der verschiedenen Premium-Pakete angebotenen Dienstleistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Die Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen Premium-Paketen kann unter https://helento.ch/schoenheitschirurgen/ abgerufen werden. Die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist Bestandteil dieses Vertrages.
II. Vergütung
- HELENTO berechnet den Kunden kostenpflichtiger Premium-Pakete und kostenpflichtiger Optionen als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. HELENTO erstellt hierzu eine Rechnung.
- Die Rechnung ist mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der darin genannte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Der Vertrag kann wahlweise zwischen 12 und 24 Monaten geschlossen werden. Die Zahlung erfolgt für die gesamte Vertragslaufzeit einmalig auf Rechnung. Mit schriftlicher Zustimmung von HELENTO ist auch eine monatliche Zahlung möglich.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von HELENTO in Verzug, so hat HELENTO das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern bis der Verzug beseitigt ist.
- HELENTO hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit die Kosten veränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich auf den Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.
III. Leistungsstörungen
- Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die gemäss Abs. 1 ausserhalb des Verantwortungsbereichs von HELENTO liegen, lassen den Vergütungsanspruch von HELENTO unberührt. Führen solche Störungen dazu, dass HELENTO dem Kunden die angebotenen Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats ausserordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
- Erbringt HELENTO seine vertragsgemässen Dienstleistungen in anderen als den in Abs. 2 genannten Fällen nicht oder nicht in vertragsgemässer Beschaffenheit, so obliegt es dem Kunden, dies gegenüber HELENTO schriftlich zu rügen. Erbringt HELENTO seine Dienstleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäss, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Zahlungen für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem HELENTO diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäss erbracht hat.
- Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der Schriftform ausserordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde HELENTO schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
IV. Allgemeine Pflichten des Kunden
- Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die notwendige technische Infrastruktur für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei HELENTO bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten zu schaffen und zu unterhalten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist. Dies gilt auch für die Integration von so genannten Badges oder Siegeln, welche HELENTO für den Kunden bereitstellt.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur angemessen durch professionelle Massnahmen der IT-Sicherheit geschützt ist.
- Kunden verpflichten sich, ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren, es sei denn dies geschieht zur Betreuung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen von HELENTO. In diesem Fall dürfen die Zugangsdaten insbesondere an Praxismitarbeiter oder Mediendienstleister weitergegeben werden. Der Kunde hat gegenüber HELENTO für das Verhalten der Praxismitarbeiter, Mediendienstleister usw. wie für sein eigenes Verhalten einzustehen.
- Unabhängig hiervon verpflichten sich Kunden, HELENTO unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. HELENTO ist berechtigt, den Zugang zu den Dienstleistungen unter www.HELENTO.ch zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Kunden werden hierüber informiert und erhalten neue Zugangsdaten zugeteilt, soweit sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben.
- Kunden verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemässe Betrieb nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden.
- Die Nutzung einer Premium-Mitgliedschaft zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemässen Nutzung des Angebots ist verboten. Kunden haben ihnen bekannt werdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
V. Pflichten des Kunden im Bezug auf Bewertungen
- Die Bewertung und der Zugang zum Link muss allen Patienten gewährt werden, die einen Service oder ein Produkt des Kunden in Anspruch genommen haben. Es ist insbesondere untersagt nur ausgewählten Patienten den Zugang zu gewähren.
- Das Versprechen, anbieten oder gewähren von Vorteilen (Rabatte, Gutscheine) für die Vornahme einer Patientenbewertung, sei es wirtschaftlicher oder sonstiger Natur durch den Kunden ist verboten.
- Es ist untersagt eigene Bewertungen für seine Praxis zu schreiben oder schreiben zu lassen. Untersagt ist auch Bewertung von Bekannten, Kollegen Freunden, Familienmitglieder oder anderen Personen, deren Bewertung nicht unabhängig ist, anzunehmen.
VI. Inhalte des Kunden auf HELENTO.ch
- Soweit Kunden Inhalte (z.B. Profilbilder) über die von HELENTO angebotenen Dienstleistungen einstellen bzw. mit Unterschrift des Vertrags sich ein Profil von HELENTO erstellen lassen, erklären sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte im Rahmen des Angebots unter www.HELENTO.ch oder bei Kooperationspartnern von HELENTO einverstanden.
- Ein Anspruch auf Löschung der Inhalte durch HELENTO besteht grundsätzlich nicht. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Kunden HELENTO keine Umstände gegenüber nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile).
VII. Verantwortung des Kunden über seine Inhalte
- Innerhalb von und über die von HELENTO angebotenen Dienstleistungen können Kunden Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen. Die Verantwortlichkeit für solche von Kunden veröffentlichten Inhalte liegt ausschliesslich bei diesen. Kunden verpflichten sich bei der Nutzung der Dienstleistungen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstossen und stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
- Sofern Kunden auch Angaben zu und über Dritte machen wollen, zum Beispiel ihr Praxis-Team, haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. HELENTO ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.
VIII. Qualitätssiegel
- HELENTO vergibt so genannte Badges bzw. Qualitätssiegel. Das Siegel darf weder manuell verändert oder noch in irgendeiner Form adaptiert werden (z.B. hinsichtlich Form oder Farbe) oder als Grafik genutzt werden.
- Das Siegel oder der Badge dürfen ausschliesslich auf der Praxis-Homepage des Arztes genutzt werden und z.B. nicht auf Broschüren oder anderen Publikationen (online oder offline) erscheinen.
- Das Siegel oder der Badge dürfen nicht direkt mit dem HELENTO-Profileintrag des Arztes verlinkt werden. Die im Siegel oder Badges von HELENTO vorgegebenen Verlinkungen zu HELENTO müssen unverändert bestehen bleiben. Dies hat einen technischen Grund: wir stellen die richtige Verlinkung sicher.
- Die Vergabe eines Siegel oder Badges durch HELENTO begründet keinen Anspruch des Arztes auf die Ausstellung weiterer Siegel oder Badges oder auf Änderungen an dem Siegel oder Badge.
IX. Folgen von Pflichtverstössen und Haftung
- Bei Verstössen gegen die genannten Pflichten ist HELENTO berechtigt, den Zugang des Kunden zu www.HELENTO.ch zu sperren, Inhalte auf den HELENTO-Servern (insb. Daten des erweiterten Profils) zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Massnahmen zum Schutz gegen solche Verstösse zu ergreifen.
- Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstösse besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Kunde die Rechtmässigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.
- Als verantwortliches Mitglied verpflichten Sie sich, HELENTO von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen. Sie sind ausserdem verpflichtet, HELENTO bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte von HELENTO bleiben unberührt.
- HELENTO haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
X. Geheimhaltung
- Die Kunden verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind.
- Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
XI. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten (nach Wahl des Kunden) und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder HELENTO jeweils vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- ein Verstoss gegen die Pflichten des Kunden wie oben dargelegt, die Manipulation von Bewertungen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Kunden oder in seinem Auftrag zu sich selbst.
- die Verletzung einer wesentlichen vertraglicher Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.
- Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.
- Der bilaterale Vertrag zwischen den Parteien kann eine 3 monatige Geld-zurück-Garantie vorsehen. Kündigt der Kunde in dieser Phase, so fallen dem Kunden keine Kosten an. Die Bewertungen bleibt bestehen und die Bewertungen bleiben im Eigentum von Helento.
XII. Änderung dieser AGB
- HELENTO behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt HELENTO dem Kunden per E-Mail. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat.
- Der Widerspruch bedarf der Textform (z.B. per Email). Kunden werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat jede Partei das Recht, diesen Vertrag zu beenden.
- Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abs. 1 besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten des Premiumvertrages zum Nachteil des Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Kunden.
- HELENTO behält sich unabhängig hiervon das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.
XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.